Im Jahr 2002 wurde auf Beschluss der Landessynode in die Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers der folgende Satz eingefügt:
„Ehrenamtlicher und beruflicher Dienst sind in einer Dienstgemeinschaft aufeinander bezogen. Beide dienen mit gleichem Rang auf je eigene Weise dem Aufbau der Gemeinde Jesu Christi.“ (Kirchenverfassung I. Teil, 1.Abschnitt, Artikel 1)
Diese kleine Veränderung, nämlich die „Gleichrangigkeit“ – hat seitdem zu vielfältigen Folgemaßnahmen in der Landeskirche Hannover geführt. Die thematische Beschäftigung mit Fragen des ehrenamtlichen Engagements gehört ebenso dazu wie mehrjährige Studien zur realen Situation in den Kirchengemeinden. Parallel dazu wurden strategische Entscheidungen auf den Weg gebracht.
Alles mit dem Ziel, das ehrenamtliche Engagement in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zu fördern und zu unterstützen.