Einen angemessenen Rahmen finden
Für die Beendigung eines ehrenamtlichen Dienstes genügt die Mitteilung an den Kirchenvorstand oder die Leitung einer Einrichtung. Das sollte auch den Ehrenamtlichen bekannt sein.
Ebenso wie Einführungen sollten auch Verabschiedungen in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Sie drücken den Dank aus und würdigen das Engagement.
Ein Gottesdienst gehört zum kirchlichen Leben dazu und ist besonders geeignet, um das Loslassen, Abgeben und Weggehen zu thematisieren.
Das sollte bedacht werden
Folgendes sollte beim Abschied bedacht werden:
- Die Kirchengemeinde/Einrichtung hat mit den Ehrenamtlichen geklärt, wie eine Verabschiedung und ggf. die Entpflichtung aus einer Aufgabe geregelt ist.
- Die Art und Weise dieser Verabschiedung wird gemeinsam verabredet.
- Die Möglichkeit und Art der öffentlichen Verabschiedung und Würdigung (ggf. Entpflichtung) im Rahmen eines Gottesdienstes wird mit den Ehrenamtlichen geklärt.
- Die Abfassung eines Artikels zur Würdigung der Ehrenamtlichen für den Gemeindebrief und ggf. die örtliche Presse ist geregelt.
- Im Falle einer offiziellen Beurkundung werden die nötigen Unterlagen bzw. Urkunden etc. beantragt und liegen rechtzeitig vor.
- Bescheinigungen (Urkunde, Kompetenznachweis, Zertifikat, Zeugnis) werden in der Kirchengemeinde/Einrichtung entwickelt und den Ehrenamtlichen im angemessenen Rahmen übergeben.
- Im Falle einer Verabschiedung im Gottesdienst werden mit den Ehrenamtlichen die liturgischen Formen und der Rahmen abgesprochen.
- Eine Agende für die Verabschiedung im Gottesdienst ist vorhanden.