Ehrenamt
Der Begriff Ehrenamt ist die klassische Bezeichnung für Tätigkeiten, deren „Lohn“ die „Ehre“ ist. Zu einem solchen „Amt“ kommt man üblicherweise durch Wahl, Berufung oder Beauftragung und es umfasst meistens einen definierten Verantwortungsbereich.
Als „Ehrenamt“ gelten Positionen in Gremien (Gemeindeparlament, Vereinsvorstand etc), die Tätigkeit als Schöffe oder Vormund und die Wahrnehmung von Aufgaben in Bereichen, in denen Engagement als selbstverständlich vorausgesetzt wird.
Die Entscheidung für ein solches Ehrenamt beruht häufig auf einem inneren Bedürfnis oder einer moralisch-ethischen Verpflichtung.