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Versicherungsschutz

Für ehrenamtlich Mitarbeitende besteht Versicherungsschutz

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat Versicherungen für Risiken und Gefahren, bei denen ein Versicherungsschutz dringend geboten ist, zentral abgeschlossen.

Neben der nach dem Sozialgesetzbuch Teil VII bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung wurden Sammelversicherungsverträge zwischen der Landeskirche und der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH) für Haftpflicht-, Unfall-, Gebäude- und Inventar- sowie Dienstreise-Kasko-Schäden abgeschlossen.

Folgende Versicherungen betreffen auch die ehrenamtlich Mitarbeitenden:

Gesetzliche Unfallversicherung

Ehrenamtliche, die im Auftrag, mit Einwilligung oder mit schriftlicher Genehmigung von Entscheidungsträgern der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise, der Landeskirche oder deren unselbständigen Einrichtungen tätig werden, genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle ehrenamtlichen Tätigkeiten der Kirche und deckt auch Wegeunfälle ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem Faltblatt der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Kirche“.

Sollte gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nicht bestehen, kann ggf. der nachrangige Unfallversicherungsschutz nach dem Sammelversicherungsvertrag in Betracht kommen, soweit nicht ein weiterer Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Haftpflichtversicherung

Diese schützt die Ehrenamtlichen während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht. Versicherungsschutz genießen hier die Landeskirche, ihre angeschlossenen Kirchengemeinden und sonstigen Verbände, Werke und Einrichtungen. Bis auf wenige Ausnahmen profitieren rechtlich selbstständige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen oder eine GmbH nicht vom Versicherungsschutz über den Sammelversicherungsvertrag.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel den Ersatz von Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Bei Personen- und Sachschäden beträgt die Versicherungssumme maximal 5.000.000,00 € je Ereignis.

Der Versicherungsschutz gilt auch für Schlüsselschäden aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ausgehändigt wurden. Die Höchstersatzleistung beträgt hier 20.000,00 € je Ereignis. Schäden unter 150,00 € sind nicht versichert.

Auch der Haftpflichtversicherungsschutz über den Sammelversicherungsvertrag ist subsidiär, tritt also nur dann ein, wenn nicht ein weiterer Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Dienstreise-Kasko-Versicherung

Versichert sind ehrenamtlich Tätige, die bei der Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben einen Schaden am privateigenen Kraftfahrzeug erleiden.

Die Dienstreise-Kasko-Versicherung ist eine nachrangige Versicherung. Sollte privat eine Kasko-Versicherung bestehen, so ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn der Schaden größer ist, als der Selbstbehalt plus Rückstufungsverlust. Die Dienstreise-Kasko-Versicherung deckt in diesem Fall nur Selbstbehalt plus Rückstufungsverlust.

Die Versicherungssumme beträgt höchstens 12.500,00 € je Schadenfall.

Es empfiehlt sich, die Dienst- oder Auftragsfahrt vor Beginn genehmigen zu lassen, damit im Schadenfall das kirchliche Interesse belegt werden kann.

Beauftragung von Ehrenamtlichen

Entscheidungsträger sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit, Ehrenamtliche mit klar umschriebenen Aufgaben für ihre ehrenamtliche Tätigkeit beauftragen und dies möglichst auch in geeigneter Weise schriftlich festhalten (z. B. eine Liste über ehrenamtlich Mitarbeitende und deren Einsatzbereiche führen oder entsprechende KV-Beschlüsse fassen). Das verschafft der Kirchengemeinde einen Überblick und erleichtert auch die Planungen.

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle entgeltlich und unentgeltlich Beschäftigten zu schaffen, gehört zu den Grundpflichten jedes Arbeitgebers. Hierzu gehören insbesondere klare Absprachen über die auszuübenden Tätigkeiten, den Arbeitsablauf und benötigte Gerätschaften, Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung (z. B. Arbeitshandschuhe oder Sicherheitsschuhe) und eine realistische Einschätzung der Fähigkeiten von Mitarbeitenden.

Hilfestellung hierzu gibt Ihnen der von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft entwickelte Leitfaden für Verantwortliche „Sicherheit und Gesundheit in der Kirchengemeinde – Schritt für Schritt“.

Das muss die Kirchengemeinde tun

  • Ehrenamtlichen klare Aufträge erteilen und Verantwortlichkeiten festlegen;
  • Ehrenamtliche anleiten und unterweisen (ggf. auch durch Externe);
  • Ehrenamtliche über deren Versicherungsschutz informieren;
  • Unfälle und Schäden möglichst umgehend an die zuständige Verwaltungsstelle (i. d. R. Kirchenkreisamt) melden.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

  • Engagement im Bereich der verfassten Kirche ist gegen Unfälle und Haftpflichtschäden versichert!
  • Es besteht Unfallversicherungsschutz während der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg zum oder vom ehrenamtlichen Einsatz. Umwege und Unterbrechungen können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden sie sich bitte an das für Sie zuständige Kirchen(kreis)amt oder an das Landeskirchenamt.

Ansprechpartnerinnen im Landeskirchenamt